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Orientierung

Bevor Sie einen KI-Agenten bauen

Sechs kurze Fragen zu Einsatz, Daten und Kontrolle. Am Ende eine grobe Einordnung und konkrete nächste Schritte für die Umsetzung.

Das ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung durch Fachanwälte oder Datenschutzbeauftragte. Der Check liefert nur erste Anhaltspunkte.

Dauer: etwa zwei Minuten. Ihre Antworten bleiben im Browser und werden nicht gespeichert.

Methode

So wird nach dem EU AI Act grob eingestuft

Der Check oben folgt derselben Reihenfolge wie die Verordnung: erst Verbote, dann Hochrisiko, dann Transparenz und Querschnittspflichten. Das ist Orientierung, keine dokumentierte Anbietereinschätzung nach Art. 6 Abs. 4 und keine Rechtsberatung.

  1. Verboten? Art. 5: manipulative Systeme, Social Scoring, Ausnutzen von Schutzbedürftigkeit und ähnliche Verbote.
  2. Produkt / Anhang I? Ist die KI Sicherheitsbauteil eines regulierten Produkts (z. B. Medizinprodukt, Maschine)? Dann greift Art. 6 Abs. 1.
  3. Anhang III? Acht Bereiche, u. a. HR, Bildung, wesentliche öffentliche Leistungen, Biometrie. Nur wenn der Tatbestand wirklich passt.
  4. Mensch entscheidet? Entwürfe mit Freigabe sind etwas anderes als automatisierte Wirkung. Art. 6 Abs. 3 kennt Rückausnahmen; Profiling kippt sie.
  5. Was bleibt trotzdem? Auch ohne Hochrisiko: KI-Kompetenz (Art. 4), oft Transparenz (Art. 50), plus DSGVO und ggf. Mitbestimmung.

Wer als Anbieter ein System mit Anhang-III-Bezug bewusst nicht als Hochrisiko einstuft, sollte die Begründung dokumentieren (Art. 6 Abs. 4). Der Online-Check ersetzt das nicht.

Umsetzung

Was ich daraus technisch ableite

Unabhängig vom Ergebnis plane ich KI-Lösungen so, dass Nachvollziehbarkeit von Anfang an mitgebaut wird: Audit Logs, Freigabe-Workflows, Rollen, Versionshistorie und Dokumentation der Agenten und Tool-Aufrufe.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.